ENTSCHULDIGUNGEN
Kann ihr Kind aus irgendeinem Grund nicht am Unterricht teilnehmen, so ist die Schule spätestens am dritten Tag zu benachrichtigen. Bei der Rückkehr zur Schule muss eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der Dauer (Daten) und der Gründe für das Schulversäumnis vorgelegt werden. Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind auch persönlich beim Klassenlehrer entschuldigen.
Entschuldigungsvordruck downloaden: entschuldigungsvordruck.pdf [83 KB]
ARZTTERMINE
Arzttermine sollten grundsätzlich nachmittags genommen werden.
Ausnahmefälle können vorher mit dem zuständigen Klassenlehrer abgesprochen werden.
URLAUB kann in dringenden Fällen erteilt werden:
- vom Klassenlehrer bis zu 3 Tage im Monat,
- vom Schulleiter bis zu 2 Wochen im Kalendervierteljahr,
- vom Schulrat über 2 Wochen hinaus.
Der Urlaub ist in jedem Fall beim Klassenlehrer zu beantragen und wird von dort an die zuständige Stelle weitergeleitet!
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